Das Projekt "Individual- & Schulbegleiter" wendet sich an Alleinerziehende und an Eltern, deren Kinder eine besondere Betreuung benötigen. Das Projekt will die Inklusion fördern und die jeweiligen Kinder & Jugendliche bei ihrer Eingliederung in die allgemeinen Schulen unterstützen.
Ziel des Projektes ist es einerseits, die Eltern und die Lehrkräfte zu entlasten und ihnen bei Bewältigung der Aufgaben zu helfen. Gleichzeitig sollen die Kinder und die Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Einschränkungen individuell gefördert werden.
Gemeinsame Aktivitäten können sein: - Begleitung zur Schule - Unterstützung bei den Hausaufgaben - gemeinsames Spielen, Kochen, Malen - psychologische Beratung und Gespräche - weitere Aktivitäten nach Vereinbarung
Zuständige Träger und Leistungen: - Die Leistungen für den Schulbegleiter können bei Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung auf der Grundlage von den §§ 53 und 54 SGB XII beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.
- Bei Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (Autismus, emotionale und soziale Störung) können die Leistungen für den Schulbegleiter nach § 35a SGB VIII beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.