Rechtlicher Hinweis



1) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 02. März 2004 - 1 BvR 784/03 zugunsten der Geistheiler sinngemäß entschieden, dass diese für ihre Tätigkeit des geistigen Heilens keine ärztliche Approbation und auch keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz von Februar 1939 benötigen.

2) Es dürfen keine Diagnosen erstellt, keine Medikamente verschrieben und keine medizinische Geräte eingesetzt werden.

3) Alle auf diesen Seiten gemachten Angebote und angewandten Methoden wie zum Beispiel Coaching, Businesscoaching, Job- & Familiencoaching, PolitikCoaching, RelaxCoaching, GesundheitsCoaching, Geist- & Quantenheilung, spirituelle Rückführungen, Kinderheilung, Kurzzeit- & Traumatherapie sind keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Methoden und können diese nicht ersetzen. Vor dem Aufsuchen eines Geistheilers bzw. eines Coaches kann ein (Fach-) Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut aufgesucht werden.

4) Es kann gelegentlich zu Spontanheilungen kommen. Die meisten Heilungsprozesse dauern jedoch mehrere Wochen oder sogar Monate. Heilungsversprechen und Erfolgsgarantien können daher nicht abgegeben werden.